Anerkannte Fahrlehrerausbildungsfahrschule
Unser Ziel laut § 1 „Die Fahrschüler-Ausbildungsordnung“, ist die Befähigung zum sicheren,
verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmer.
Ziel der Ausbildung ist außerdem die Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung.
Laut § 6 „Abschluss der Ausbildung“ der Fahrlehrer darf die theoretische und die praktische
Ausbildung erst abschließen, wenn der Bewerber den Unterricht im gesetzlich vorgeschriebenen
Umfang absolviert hat und der Fahrlehrer überzeugt ist, dass die Ausbildungsziele nach § 1 erreicht
sind. Für die Durchführung der hierfür notwendigen Übungsstunden hat der Fahrlehrer Sorge zu
tragen.
Um den Prozess der praktischen Ausbildung in unserer Methodik zu beschleunigen,
verwenden wir den Fahrsimulator, der stressfrei und sicher Schritt für Schritt zum Praxis ermöglicht.
Unsere Erfahrung nach minimiert die Anzahl der Stunden einschließlich der gesetzlichen 36 Stunden.
Damit die beschleunigte Ausbildung zügig bestanden werden kann, muss der Teilnehmer die Unterlagen
vorbereiten und vorab persönlich beim Ordnungsamt einreichen.
Anmeldung:
Öffnungszeiten
Di, Do 16:00 -19:00 Uhr
oder Telefonisch:
0911/47879966