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Fahrschule Garderman
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Terminvereinbarung Ordnungsamt Nürnberg

Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis muss bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ein Antrag gestellt werden. Das Verfahren nimmt einige Zeit in Anspruch und sollte baldmöglichst beantragt werden.


Nach Überprüfung des Antrages durch die Fahrerlaubnisbehörde werden die Prüfungsunterlagen an die zuständige Prüfstelle übersandt. Das ist in Bayern der TÜV. Gleichzeitig wird die Fahrschule hierüber informiert.

Eine Anmeldung zur Prüfung kann erst erfolgen, wenn die Unterlagen bei der Prüfstelle vorliegen.


Es besteht auch die Möglichkeit mehrere Fahrerlaubnisklassen gleichzeitig zu beantragen. Die Ausstellung des Kartenführerscheins erfolgt dann in der Regel erst, wenn alle Fahrerlaubnisklassen bestanden sind. Für die bereits bestandenen Fahrerlaubnisklassen kann eine vorläufige Fahrberechtigung ausgestellt werden. Diese gilt jedoch nur in der Bundesrepublik Deutschland.


Bei einem Mehrfachklassenantrag gilt es zu bedenken, dass Prüfungsunterlagen und der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis grundsätzlich nur ein Jahr gültig sind.



Benötigte Unterlagen (im Original vorzulegen):

Reisepass oder Personalausweis

1 aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung

Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe

Name der Fahrschule in Nürnberg


Begleitetes Fahren mit 17

Jugendliche können dabei bereits mit 17 Jahren die Fahrerlaubnis erhalten, vorausgesetzt, sie fahren in Begleitung eines Erwachsenen.


Voraussetzungen:

Die Antragstellung ist bereits ab 16 ½ Jahre ohne Vorsprache der Sorgeberechtigten möglich.

Die Erziehungsberechtigten müssen sowohl dem Antrag als auch der Benennung von Begleitpersonen zustimmen.

Es muss mindestens eine Begleitperson benannt werden. Die begleitende Person muss das 30. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen deutschen/EU/EWR/schweizerischen Fahrerlaubnis der Klasse B oder 3 sein. Es darf nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister eingetragen sein.


Benötigte Unterlagen (im Original vorzulegen):

Personalausweis oder Reisepass

1 aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung

Persönliche Unterschrift oder Unterschrift auf Formular  - 

 Vollmacht mit Unterschrift (PDF, 72 KB)

Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe

Sehtest (Augenarzt oder Optiker) - nicht älter als 2 Jahre

Zusatzantrag mit Angaben der Begleitpersonen und Unterschriften der Sorgeberechtigten (auch wenn diese nicht Begleitperson sind)

Begleitetes Fahren ab 17

Kopien der Personalausweise/Reisepässe der Eltern (Vorder- und Rückseite)

Kopien der Führerscheine und Personalausweise/Reisepässe der Begleitpersonen (Vorder- und Rückseite)

Sollte ein Elternteil alleinerziehend sein, so ist der Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichtes bzw. die Negativbescheinigung des Jugendamtes vorzulegen

Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle, falls der vorhandene Führerschein alten Rechts (rosa/grau) einer Begleitperson nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt wurde. Diese soll vorab telefonisch bei der Ausstellungsbehörde angefordert werden und ist direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in Nürnberg zu schicken oder zu faxen (0911/231-3281). Die Abschrift muss bei Antragstellung bereits vorliegen.

Name der Fahrschule in Nürnberg

Wenn bereits die Klasse A1 vorhanden ist, ist die Vorlage von Sehtest (falls nicht älter als 2 Jahre) und Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe nicht mehr erforderlich.



Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus Drittstaaten

Ausländische Führerscheine aus Drittstaaten können nur nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung umgeschrieben werden.


Diese Führerscheine berechtigen für 6 Monate ab der Ersteinreise zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet. Um lückenlos Kraftfahrzeuge führen zu können, sollte die Umschreibung rechtzeitig vor Ablauf der Frist beantragt werden - mindestens 8 Wochen vor Ablauf der Fahrberechtigung. Sollte es zu einer Erteilung nach Ablauf dieser Halbjahresfrist kommen, besteht in der Zwischenzeit keine Fahrberechtigung.


Benötigte Unterlagen (im Original vorzulegen):

Reisepass oder Personalausweis

gültiger nationaler Führerschein

Evtl. Übersetzung des nationalen Führerscheins mit Klassifizierung (ADAC oder öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer)

Ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung

Bestätigung über die erste Anmeldung in der BRD mit Angabe der Zuzugswohnung aus dem Ausland

Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe

Name der Fahrschule in Nürnberg

Fahrerlaubnisklassen A, B, L, T:


Sehtest (Augenarzt oder Optiker) - nicht älter als 2 Jahre




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