Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre; 17 Jahre*
Befristung der Fahrerlaubnis: keine Befristung
Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre
Einschluss der Klassen: keine
Ärztliche Untersuchung: nein, nur Sehtest
* 17 Jahre für die Teilnahme am Begleiteten Fahren (BF 17) und bei Erteilung einer Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufskraftfahrerausbildung
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
Das sind zum Beispiel
• ein Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg mit einem
Anhänger, der eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg hat.
➔ Die Anzahl der Achsen der Fahrzeugkombination ist nicht begrenzt.
Eine theoretische Ausbildung ist für die Klasse BE nicht vorgeschrieben.
Zum praktischen Unterricht gehören auch:
• Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie
• Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes,
• eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in der Erkennung und Behebung technischer Mängel.
Grundausbildung und 3 ÜL / 1 AB / 1 NF
Die Grundausbildung soll möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen wird.
ÜL: Schulung auf Bundes- oder Landstraßen (Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten)
AB: Schulung auf Autobahnen oder auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche
Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben
NF: Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit („Nachtfahrt“, zu sätzlich zu den ÜL- und AB-Fahrten, mindestens zur Hälfte auf Auto bahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten)