Fahrschule Garderman 

ERTEILUNGSVORAUSSETZUNGEN/BEFRISTUNGEN/

EINSCHLÜSSE


Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich

Mindestalter: 18 Jahre; 17 Jahre*

Befristung der Fahrerlaubnis: keine Befristung

Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre

Einschluss der Klassen: keine

Ärztliche Untersuchung: nein, nur Sehtest

* 17 Jahre für die Teilnahme am Begleiteten Fahren (BF 17) und bei Erteilung einer Fahr­erlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufskraftfahrerausbildung



WAS MAN MIT DER KLASSE B FAHREN DARF


Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

Das sind zum Beispiel

• ein Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg mit einem

Anhänger, der eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg hat.

➔ Die Anzahl der Achsen der Fahrzeugkombination ist nicht begrenzt.



DIE THEORETISCHE MINDESTAUSBILDUNG


Eine theoretische Ausbildung ist für die Klasse BE nicht vorge­schrieben.

DIE PRAKTISCHE MINDESTAUSBILDUNG


Zum praktischen Unterricht gehören auch:

• Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durch­führung der Fahraufgaben sowie

• Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungs­standes,

• eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in der Erkennung und Behebung technischer Mängel.


Grundausbildung und 3 ÜL / 1 AB / 1 NF

Die Grundausbildung soll möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen wird.

ÜL: Schulung auf Bundes- oder Landstraßen (Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten)

AB: Schulung auf Autobahnen oder auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbah­nen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche

Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben

NF: Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit („Nachtfahrt“, zu­ sätzlich zu den ÜL- und AB-Fahrten, mindestens zur Hälfte auf Auto­ bahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten)



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