Fahrschule Garderman 

ERTEILUNGSVORAUSSETZUNGEN/BEFRISTUNGEN/

EINSCHLÜSSE


Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich

Mindestalter: 18 Jahre; 17 Jahre*

Befristung der abweichenden Fahrberechtigung (Schlüsselzahl 96):

keine Befristung

Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre

Einschluss der Klassen: keine

Ärztliche Untersuchung: nein

* 17 Jahre für die Teilnahme am Begleiteten Fahren (BF 17) und bei Erteilung einer Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufskraftfahrerausbildung


WAS MAN MIT DER KLASSE B MIT DER

SCHLÜSSELZAHL 96 (KURZ: B96) FAHREN DARF



• Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (nicht mehr als acht Sitzplätze außer Führersitz)

• Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden.

• Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahr­zeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt.

• Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge im Inland; mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch erst ab 21 Jahre.


THEORETISCHER SCHULUNGSSTOFF


Mindestens 2,5 Stunden (150 Minuten)*

* Innerhalb des in der Teilnahmebescheinigung ausgewiesenen Zeitraums einer Fahrerschulung kann auch der theoretische Unterricht in der Fahrschule angerechnet werden.


PRAKTISCHER ÜBUNGSSTOFF


Mindestens 3,5 Stunden (210 Minuten), die sowohl außerhalb des öffentlichen Straßenraums als auch auf öffentlichen Straßen durchgeführt werden können. Die Schulung darf in einer Gruppe durchgeführt werden, wobei eine Gruppe nicht mehr als acht Teilnehmer haben darf und für bis zu vier Teilnehmer für die gesamte Dauer der praktischen Übungen ein Schulungsfahrzeug zur Verfügung stehen muss.

Die Schulung in einer Gruppe darf nicht auf öffentlichen Straßen durchgeführt werden.



FAHRPRAKTISCHE ÜBUNGEN


Mindestens 1 Stunde (60 Minuten) für jeden Teilnehmer im öffent­lichen Straßenverkehr. Etwa die Hälfte Fahrzeit der fahrpraktischen Übungen soll für Fahrstrecken außerhalb geschlossener Ortschaften, möglichst auch unter

Einschluss der Autobahnen oder Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben, verwendet werden.

• Vorbereitung und Kontrolle der eingesetzten Fahrzeugkombination auf Verkehrs- und Betriebssicherheit,

• Spezielle Fahrübungen, die für die Straßenverkehrssicherheit dieser Fahrzeugkombinationen von Bedeutung sind, wie rückwärts eine Kurve entlang fahren und

• Verhaltensweisen im Verkehr, wie anfahren, auf geraden Straßen fahren, fahren in Kurven, an Kreuzungen und Einmündungen heranfahren und sie überqueren, Richtung wechseln einschließlich nach links und rechts abbiegen oder die Fahrbahn wechseln, Auffahrt auf oder Ausfahrt von Autobahnen oder ähnlichen Straßen, überholen oder vorbeifahren, spezielle Teile der Straße wie Kreisverkehr, Eisenbahnübergänge, Straßenbahn- und Bushaltestellen, Fußgängerübergänge, lange Steigungen oder beim Verlassen des Fahrzeugs die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen

treffen.


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